Aggression

Aggression
Angriff; Überfall

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Ag|gres|si|on [agrɛ'si̯o:n], die; -, -en:
1. feindselige, ablehnende Einstellung, Haltung:
jmd. ist voller Aggressionen; jmdm. gegenüber Aggressionen haben, entwickeln.
2. <Plural> rechtswidriger militärischer Angriff auf ein fremdes Staatsgebiet:
feindliche, militärische Aggressionen gegen Nachbarstaaten.
Syn.: Attacke, Feindseligkeiten <Plural>, Offensive, Überfall.
 
• Aggression/Aggressivität
Mit Aggressivität wird eine feste [Charakter]eigenschaft bezeichnet, die einen Menschen, ein Tier oder eine bestimmte Sache (z. B. ein Spiel) auszeichnet:
– Kampfhunde zeichnen sich durch gesteigerte Aggressivität aus.
– Das Fußballspiel war von einem hohen Maß an Aggressivität geprägt.
Im Unterschied dazu wird Aggression meist verwendet, um eine vorübergehende, stärker spontane feindselige Haltung auszudrücken. In vielen Fällen lässt sich für Aggression(en) Zorn oder Wut einsetzen:
– Seine Stimmung kann schnell in Aggression umschlagen.
– Dieses Thema löst in mir immer Aggressionen aus.
– Sie entwickelte ihr gegenüber starke Aggressionen.

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Ag|gres|si|on 〈f. 20
1. (bes. militärischer) Angriff, Überfall
2. Streitsüchtigkeit, ausgeprägte Angriffslust
3. 〈Psych.〉 durch Affekte ausgelöstes Angriffsverhalten, das gegen andere Lebewesen, Sachen od. gegen sich selbst gerichtet sein kann
[zu lat. aggredi „hinzugehen, angreifen“]

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Ag|gres|si|on , die; -, -en [lat. aggressio = Angriff, zu: aggressum, 2. Part. von: aggredi = angreifen]:
1. (Völkerrecht) rechtswidriger militärischer Angriff auf ein fremdes Staatsgebiet:
feindliche, militärische -en gegen Nachbarstaaten.
2. (Psychol.)
a) durch Affekte ausgelöstes, auf Angriff ausgerichtetes Verhalten des Menschen, das auf einen Machtzuwachs des Angreifers bzw. eine Machtverminderung des Angegriffenen zielt;
b) feindselige, ablehnende Einstellung, Haltung:
jmd. ist voller -en;
etw. löst -en aus;
seine -en nicht steuern, mit seinen -en nicht umgehen können;
jmdm. gegenüber -en haben, entwickeln;
-en abbauen, ausleben;
die Empörung schlug in A. um.

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Aggression
 
[zu lateinisch aggredi, aggressum »herangehen«, »angreifen«] die, -/-en,  
 1) Psychologie: Aggressivität.
 
 2) Verhaltensforschung: Angriffs- oder Drohverhalten. Aggression gegen Artgenossen (intraspezifische Aggression) tritt z. B. auf bei Rivalität um ein Territorium oder einen Sexualpartner, Unterschreitung der Individualdistanz, Rangordnungskämpfen. Die Auseinandersetzungen zwischen Männchen sind häufig in Scheinkämpfen (Kommentkämpfen) ritualisiert, die bestimmten Regeln unterliegen, und bei denen die Verletzungsgefahr stark eingeschränkt ist. Aggression gegen artfremde Individuen (interspezifische Aggression) zeigt sich z. B. bei Angriff und Verteidigung zwischen Räuber und Beute, zwischenartliche Konkurrenz um Brutplätze oder Nahrung.
 
 3) Völkerrecht: als Friedensbruch und Verletzung des Gewaltverbots völkerrechtswidrige Angriffshandlung eines Staates gegen einen anderen, verstößt gegen den Briand-Kellogg-Pakt und die UN-Satzung (Art. 2 Ziffer 4). Individuelle und kollektive Selbstverteidigung gegen Aggressionen sind erlaubt, der UN-Sicherheitsrat kann Gegenmaßnahmen beschließen. Die Resolution der UN-Vollversammlung vom 14. 12. 1974 über den »Begriff der Aggression« hat nur empfehlenden Charakter. Danach ist jeder Aggressionskrieg ein Verbrechen gegen den internationalen Frieden. Jeder Ersteinsatz militärischer Gewalt, der nicht im Einklang mit der Satzung der UNO steht, erbringt den Beweis des ersten Anscheins für das Vorliegen einer Aggression. Doch kann der Sicherheitsrat auch in einem solchen Fall die Entscheidung treffen, dass eine Aggression nicht vorliegt. Art. 5 der Resolution erklärt, dass politische, wirtschaftliche, militärische oder andere Erwägungen nicht zur Rechtfertigung einer Aggression herangezogen werden dürfen.
 

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Ag|gres|si|on, die; -, -en [lat. aggressio = Angriff, zu: aggressum, 2. Part. von: aggredi = angreifen]: 1. (Völkerr.) rechtswidriger militärischer Angriff auf ein fremdes Staatsgebiet; die sowjetische A. in Afghanistan; feindliche, militärische -en gegen Nachbarstaaten. 2. (Psych.) a) durch Affekte ausgelöstes, auf Angriff ausgerichtetes Verhalten des Menschen, das auf einen Machtzuwachs des Angreifers bzw. eine Machtverminderung des Angegriffenen zielt; b) feindselige, ablehnende Einstellung, Haltung: jmd. ist voller -en; etw. löst -en aus; seine -en nicht steuern, mit seinen -en nicht umgehen können; jmdm. gegenüber -en haben, entwickeln.

Universal-Lexikon. 2012.

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